Aktuelles aus dem Prüfungsamt

27.02.2024:

Die neuen Manteltexte B.A./M.A. sind in Kraft getreten. Es gibt Änderungen bei der Abgabe der Arbeiten, Atteste sind elektronisch in PDF-Form einzureichen (Atteste sind nicht mehr im Original einzureichen).

01.02.2024:

Fulbright Sommerstudienprogramm in den USA:
„Diversity Initiative” an der Trinity University, San Antonio, Texas
vom 22. August bis 21. September 2024

Für Bachelor-Vollzeitstudierende mit Migrationshintergrund aller Studiengänge an deutschen Universitäten und Fachhochschulen
Während des vollfinanzierten vierwöchigen Programms besuchen die Teilnehmenden Studienkurse zu Geschichte, Politik und Gesellschaft an der Trinity University und erhalten im Austausch mit US-Studierenden und Lehrenden Einblicke in die US-amerikanische Gesellschaft und Kultur. In dem Kurs „Intercultural Competence“ liegt der Schwerpunkt auf dem Diskurs zu Diversität und Multikulturalität im US-amerikanischen Raum. Das akademische Programm wird ergänzt durch Exkursionen und Begegnungen im multikulturellen San Antonio.
Ausführliche Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.

Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2024.

Für Rückfragen steht Ihnen Aaron Hennrichs unter diversityprograms@fulbright.de gerne zur Verfügung.

20.12.2023: Das Philosophicum ist während der Feiertage und vom 27. bis 30. Dezember geschlossen. Studierende, die in dieser Zeit Abgabetermine für Abschlussarbeiten haben, melden sich bitte vorab bei Giorgi Maisuradze (Tel. 06131-3920018). Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein schönes neues Jahr!

30.9.2022:

Die Corona-Satzung der JGU ist am 30.09.2022 ausgelaufen. Damit gelten ab 1. Oktober 2022 wieder folgende Fristen:

  • Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen bzw. Wiederholungsfristen
  • Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
  • Erfüllung von Auflagen, die bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden.
  • Atteste müssen seit Auslaufen der Corona-Satzung wieder im Original eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Werktagen geschehen. Vorab per E-Mail gilt als fristwahrend, das Original muss in diesem Fall zwingend zeitnah nachgereicht werden.

Studierende, die ohne Vorlage des Bachelorabschlusses einen Masterstudiengang aufgenommen haben, müssen bis zum Ende des 1. Fachsemesters des Masterstudiengangs den Bachelorabschluss nachreichen.
Abmeldungen von Prüfungen können alleine in der Prüfungsanmeldephase, die gleichzeitig die Abmeldephase ist, erfolgen.
Studierende, die in den letzten Semestern bei Prüfungen durchgefallen sein sollten, nicht abgegeben hatten oder krank waren (Attest muss vorliegen), müssen sich im WiSe 2022/2023 für die Wiederholungen anmelden. Geschieht dies nicht, gilt dies als Fehlversuch.

2.2.2022: Promotionsstipendium Deutsch-französisches Doktorandenkollegs Mainz-Dijon DFDK Bewerbungstermin 15.3.2022, Rundschreiben

01.4.2019: "Anerkennung International / Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise". Jetzt Registrierung über Jogustine um Anerkennung zu starten. Anerkennungsurkunde wird in Jogustine bereitgestellt und ist 12 Monate ab der Anerkennung verifizierbar. https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung-auslaendischer-vorbildungsnachweise/

MuSchuG: Ab Januar 2018 bezieht das MuSchuG auch Studentinnen in den Schutzbereich ein. Es wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig zwecks Beratung an das Familienservicebüro (Zentrale Anlaufstelle Mutterschutz / ZASM) zu wenden.Tangiert ist u.a. auch die Teilnahme an Prüfungsleistungen, s. Prüfungsanmeldung. Zur Verlängerung des Prüfungszeitraums sind die Mutterschutzzeiten dem Prüfungsamt rechtzeitig mitzuteilen.

Registrierungspflicht für Promovend/inn/en gem. § 34 HochSchG RLP

Achtung bei Beurlaubungsantrag im laufenden Prüfungsverfahren

Wer sich beurlauben lässt, darf während der Beurlaubung keine Prüfungsleistungen erbringen. D.h., dass insbesondere Wiederholungsfristen trotzdem weiterlaufen und Sie ein Nichtbestehen durch Fristablauf riskieren, obwohl Sie gar keine Leistungen erbringen dürfen. Wenn Sie sich im laufenden Prüfungsverfahren aus Krankheitsgründen beurlauben lassen möchten, müssen Sie die Wiederholungsfristen im Auge behalten. Prüfungsfristen werden auch durch Vorlage eines ärtzlichen Attests verlängert. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung im Prüfungsamt. Gleiches gilt für Mutterschutz- und Erziehungszeiten.

17.3.2016 : WissZeitVG

Das WissZeitVG wurde novelliert und ist am 17. März 2016 in Kraft getreten.

Das Datum der Annahme als Promovend/in kann mit weitreichenden Konsequenzen in Bezug auf Ihre Beschäftigungszeiten einhergehen.

Bitte kommen Sie unbedingt rechtzeitig vor Beginn des Promotionsvorhabens zur Beratung in das Dekanat/Prüfungsamt.