Das Prüfungsamt des Fachbereichs 05 verwaltet ausschließlich die Abschlussmodule der Bachelor/Master of Arts Studiengänge sowie Promotionen und Habilitationen in den Fächern des Fachbereichs 05.
Studien- und Prüfungsleistungen – abgesehen der abschließenden schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden von den Studienbüros der einzelnen Institute und Abteilungen betreut. Die Bachelor/Master of Education-Studierenden wenden sich an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
Bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten und Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter*innen, damit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Sprechzeiten: n.V.
Zuständigkeit:
- Rechtssichere Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren
- Koordinierung der Studienbüros und der Prüfungsabschlussverwaltung
- Beratung der Prüfungsausschussvorsitzenden sowie der Lehrenden, der Prüfenden und der Studierenden
- Beratung der sonstigen Gremien
- Kooperationsvereinbarungen, insbesondere mit ausländischen Universitäten
- Widerspruchsverfahren
- Rechtsvertretung vor VG und OVG
- Weiterbildungen im Prüfungsrecht
Vertretung bei nicht juristischen Angelegenheiten: Christine Dieler
Sprechzeiten: Di+Do 9-12 Uhr nach vorheriger Vereinbarung; Philosophicum, Raum 00-220
Zuständigkeit:
- Prüfungsabschlussverwaltung Bachelor und Master in Buchwissenschaft und Germanistik
- Annahme als Promovendin/Promovend (Registrierung)
- Promotionsverfahren inkl. Cotutelle-Verfahren
- Habilitationsverfahren
- Nachteilsausgleich
- Vertretung der Prüfungsamtsleitung (in nicht juristischen Angelegenheiten)
Vertretung Prüfungsabschlussverwaltung: Frank Herm & Giorgi Maisuradze
Sprechzeiten: Mo-Do 09:30-14:30 Uhr nach vorheriger Vereinbarung; Philosophicum, Raum 00-216
Zuständigkeit:
Prüfungsabschlussverwaltung Bachelor und Master in
- DaF/DaZ
- Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft
- Philosophie
- Mainz/Dijon/Bologna
Vertretung Prüfungsabschlussverwaltung: Christine Dieler & Giorgi Maisuradze
Sprechzeiten: Di 09:00-11:00 Uhr und Do 13:00-15:00; Philosophicum, Raum 00-222
Zuständigkeit:
Prüfungsabschlussverwaltung Bachelor und Master für
- Department of English and Linguistics (DEL),
- Institut für Slavistik, Turkologie und zirkumbaltische Studien (ISTziB)
- Romanisches Seminar
- Komparatistik/Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
- Organisation und Pflege des Prüfungsamtsarchivs (BA/MA- und Modulabschlussarbeiten)
Vertretung Prüfungsabschlussverwaltung: Christine Dieler & Frank Herm
Die Prüfungsordnungsordnungen sind beim Dezernat Hochschulentwicklung abrufbar:
Die Prüfungsordnungsordnungen sind beim Dezernat Hochschulentwicklung abrufbar:
Eine Übersicht der Fächer, in denen Sie am Fachbereich 05 promovieren können, finden Sie im Anhang der aktuellen Promotionsordnung. Die wichtigsten allgemeinen Informationen zur Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie auf den allgemeinen Webseiten zum Thema Studium: Promotion – Studium (uni-mainz.de).
Das Prüfungsverfahren wird mit der Einreichung der schriftlichen Prüfungsleistungen (Dissertation) eröffnet. Wenn Sie die Promotionsschrift fertiggestellt haben, vereinbaren Sie bitte im Prüfungsamt mit Frau Dieler einen Termin zur Abgabe. Folgende Dokumente werden benötigt:
Dem Gesuch sind alle in der Anlage zur Zulassung genannten Dokumente beizufügen.
Abweichend von der PromO bitten wir um die Abgabe der Promotionsschrift in 4-facher Ausfertigung.
- Antrag auf Zulassung
- Erklaerung zur Zulassung (wird hinten in die Arbeit eingebunden)
- ggf. Antrag andere Sprache
- Nachweis über die Bezahlung der Promotionsgebühren (s. auch Anlage zur Zulassung)
- Studien- und Ausbildungsnachweis
- Vorlage Titelblatt_neue PromO (Der Einband bleibt i.d.R. unbeschriftet. Das Titelblatt wird vorne in die Schrift eingebunden)
- Anlagen zur Zulassung
Sobald die Begutachtung der Arbeit abgeschlossen wurde, liegt diese zur Einsichtnahme für die Prüfungsberechtigten gemäß § 1 Abs. 5 der PromO (2016) aus. Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen.
Der Beginn der Auslagefrist wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und Sie werden gebeten, einen Termin für das Prüfungskolloquium zu vereinbaren. Nach Beendigung der Auslagefrist werden Ihnen auch die Gutachten zur Verfügung gestellt.
Das Prüfungskolloquium dauert bis zu 90 Minuten. Inhalt und Ablauf sind mit dem Betreuer/der Betreuerin abzusprechen.
Nach dem Prüfungskolloquium stellt das Prüfungsamt Ihnen eine vorläufige Bescheigung darüber aus, dass die Promotionsleistungen erfüllt wurden. Die vorläufige Bescheinigung berechtigt nicht zum Tragen des Dr.-Titels. Dieser darf erst nach erfolgter Veröffentlichung und Überreichen der Urkunde getragen werden.
Die Aushändigung der Doktorurkunde kann erst nach Abgabe der Druckexemplare erfolgen. Dem Antrag auf Druckerlaubnis (= Imprimatur) sind der Druckfertigkeitsvermerk sowie die elektronische Version der Endfassung beizufügen. Bitte beachten Sie auch die untern verlinkten Vorgaben der Universitätsbibliothek.
- Antrag auf Zulassung
- Erklärung zur Zulassung (wird hinten in die Arbeit eingebunden)
- Antrag andere Sprache
- Vorlage Titelblatt_neue PromO
- Anlagen zur Zulassung
- Antrag auf alte PO
Die Prüfungsordnung macht keine Vorgaben hinsichtlich der Formatierung. Es empfiehlt sich jedoch, Schriftgröße, Zeilenabstand, Rand und ähnliches mit der Betreuerin/dem Betreuer abzusprechen. Viele Fächer bieten auch Style-Sheets für die Formatierung von Haus- und Abschlussarbeiten ab, an denen Sie sich gerne orientieren können. Für das Titelblatt steht unter Dokumente & Formulare eine Vorlage zur Verfügung. Bitte keine Ringbindung!
Nein. Unsere Prüfungsordnung sieht den Titel „Dr.des.“ nicht vor, weshalb Sie ihn nicht führen dürfen. Sie dürfen den Titel „Dr. phil.“ erst nach erfolgter Veröffentlichung führen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Promotion in einem Nebenfach oder einem benachbarten Fach möglich. Vergleichen Sie bitte die Regelungen in § 3 der Promotionsordnung sowie in den Fachanhängen und lassen sich im Prüfungsamt beraten.
Spätestens ein Jahr vor Einreichung des Habilitationsgesuchs ist eine Voranmeldung an den Dekan zu richten.
§4 (3) Die Bewerberin oder der Bewerber soll ihre oder seine Habilitationsabsicht spätestens ein Jahr vor dem Einreichen des Habilitationsgesuchs durch eine Voranmeldung bei der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs zu erkennen geben. Die Dekanin oder der Dekan teilt dies dem Fachbereichsrat und allen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern mit.
Wenn Sie das Habilitationsverfahren eröffnen möchten, ist ein schriftliches Gesuch an den Dekan zu richten. Wenden Sie sich vorher bitte an Christine Dieler.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte über Seafile zur Verfügung stellen)
§5 (3) Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und
persönlichen Werdegangs,
2. die Promotionsurkunde oder der urkundliche Nachweis
einer entsprechenden Qualifikation gemäß § 4 Abs. 1 Satz
2,
3. ein Exemplar der Dissertation, sofern diese nicht bereits
vorliegt,
4. Zeugnisse über eventuelle von der Bewerberin oder von
dem Bewerber abgelegte weitere Prüfungen
Staatsprüfung, Diplomprüfung etc.),
5. die schriftlichen Habilitationsleistungen (§ 3 Abs. 1),
jeweils in sechs Exemplaren,
6. eine Versicherung der Bewerberin bzw. des Bewerbers,
dass alle vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten
selbstständig verfasst und ausschließlich die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden
und von der Ordnung zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre und zum
Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem
Fehlverhalten Kenntnis genommen wurde,
gegebenenfalls eine Darstellung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5,
7. ein Verzeichnis der sonstigen Veröffentlichungen der
Bewerberin oder des Bewerbers, nach Möglichkeit unter
Beifügung je eines Exemplars,
8. ein Verzeichnis der abgehaltenen Lehrveranstaltungen
und Angaben über deren Umfang,
9. drei Themenvorschläge für den Öffentlichen Vortrag
gemäß § 3 Abs. 3 und § 9 Abs. 1; die Vorschläge können
bis zur
Annahme der schriftlichen Leistungen geändert werden.
10. eine Erklärung über etwaige beantragte, eingeleitete
oder erfolglos beendete Habilitationsverfahren und
andere entsprechende Qualifikationsverfahren.
Urkunden nach Nr. 2 und 4 sind im Original oder in beglaubigter Abschrift einzureichen.
Zuständig für die administrative Betreuung der Habilitationsverfahren ist Christine Dieler
Behinderung
- Bei einer anerkannten Behinderung kann eine Prüfungserleichterung in Form von Schreibzeitverlängerung, Fristverlängerung zur Abgabe der Arbeit, Anfertigen der Arbeit in separatem, behindertengerechten Raum, o.a. gewährt werden.
- Hinweis: Bei bestimmten chronischen oder kognitiven Erkrankungen (z. B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder vergleichbaren Beeinträchtigungen) ist eine individuelle Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Ein pauschaler Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht nicht.
- Ein Nachteilsausgleich ist bei der Prüfungsverwaltung (dem für Ihr Fach zuständigen Studienbüro) vor der Prüfung zu beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an die/den Vorsitzende*n des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses.
Anerkannte Legasthenie
Liegt bei Ihnen eine anerkannte Legasthenie (nicht Lese-und Rechtschreibschwäche) vor, kann ebenfalls eine Prüfungserleichterung in Form eines Nachteilsausgleichs beantragt werden. Voraussetzung ist zwingend ein ICD 10-Nachweis.
Ein Erlass muss im Prüfungsamt (Annette Elbert) beantragt werden. Gründe: Alleinerziehende mit Kind, Krankheit/Schwerbehinderung (Nachweis), Pflege von Angehörigen.
Alle Fragen rund um Kursanmeldungen, -abmeldungen, Leistungsübersichten, Lesitungsnachweise etc. beantwortet Ihnen das jewilige Studienbüro.
Bitte suchen Sie für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen zunächst die Studienfachberater des jeweiligen Faches auf!
Das JOGU-StINe Service Team hilft Ihnen bei allen Fargen und Problemen im Umgang mit JOGU-stINe
Kontakt
JOGU-StINe Service
E-Mail
Hotline +49 6131 39-29999
Mo – Do, 9:00 – 16:00 Uhr
Fr, 9:00 – 13:00 Uhr
Der Rücktritt von der Prüfung bzw. die Verlängerung der Abgabefrist muss bei Auftreten der Erkrankung, i.d.R. vor Beginn der Prüfung bzw. vor dem Ende der Abgabefrist beim zuständigen Studienbüro angezeigt werden. Zusätzlich muss das Attest fristgemäß eingereicht werden.
Der Rücktritt von der Prüfung bzw. die Verlängerung der Abgabefrist muss bei Auftreten der Erkrankung, i.d.R. vor Beginn der Prüfung bzw. vor dem Ende der Abgabefrist beim zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt angezeigt werden. Zusätzlich muss das Attest fristgemäß eingereicht werden.
Bei Problemen durch Überlastung oder bei Belastung im privaten und universitären Bereich steht Ihnen die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU zur Seite.
Wer ein geisteswissenschaftliches Fach studiert, muss vor allem eines können: flüssig, strukturiert und zielgerichtet schreiben. Egal ob Essay, Hausarbeit, Thesenpapier oder Vortrag – die Arbeit an wissenschaftlichen Texten begleitet Dich durch Dein gesamtes Studium hier am Fachbereich 05.
Die Schreibberatung des PHILIS-Teams kann dabei helfen, einen Einstieg ins akademische Schreiben zu finden, über Schreibblockaden hinwegzukommen oder auch Informationen zu den fachbereichsweiten Qualitätsstandards und den Vorgaben der Institute geben.
Wenn Sie Ihr Zeugnis verloren haben oder es zerstört wurde, können Sie gegen Gebühr eine Zweitschrift beantragen.
Jedes Institut hat einen eigenen Prüfungsausschuss. Eine Übersicht finden Sie hier:
- Department of English and Linguistics: Univ.-Prof. Dr. Anja Müller-Wood
- Deutsches Institut: Univ.-Prof. Dr. Jochen Geilfuß-Wolfgang
- Gutenberg-Institut: Univ.-Prof. Dr. Winfried Eckel
- FTMK: Univ.-Prof. Dr. Friedemann Kreuder
- ISTziB: Univ.-Prof. Dr. Julian Rentzsch
- Philosophisches Seminar: Univ.- Prof. Dr. Tim Henning
- Romanisches Seminar: Univ.-Prof. Dr. Antje Lobin
- Dijon-Studiengänge: Univ.-Prof. Dr. Marietta Horster
- SoMu: Univ.-Prof. Dr. Anneli Sarhimaa