Prämierung herausragender Abschlussarbeiten
Auf Beschluss des Fachbereichsrats können pro Jahr maximal zehn Prämien für herausragende studentische Abschlussarbeiten aus allen Studiengängen (B.A., B.Ed., M.A., M.Ed.) vergeben werden. Jedes Institut darf maximal zwei Arbeiten vorschlagen (werden zwei Arbeiten vorgeschlagen, ist eine Reihung vorzunehmen und zu begründen).
Das Dekanat wird die Institute rechtzeitig auf die Nominierungsfrist hinweisen.
Gutenberg-Stipendium sowie Deutschland-Stipendium
Weiterführende Informationen zu diesen und weiteren Stipendien erhalten Sie auf den Seiten der JGU.