04.01.2021: Das Prüfungsamt steht Ihnen, Corona-bedingt, weiterhin überwiegend digital zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.
Am 3.12.2020 wird die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences (GSHS) offiziell eröffnet. Registrierte Promovierende der Geistes-und Sozialwissenschaften können sich ab sofort um eine Vollmitgliedschaft bewerben und so Zugang zu Angeboten der GSHS erhalten. https://gshs.uni-mainz.de/2020/10/02/informationen-fuer-betreuende/
2.11.2020: Folgende Fristen sind weiterhin ausgesetzt (es muss an keiner Prüfung teilgenommen werden, kann aber. Auch wer angemeldet ist, kann bis 48 h vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteil zurücktreten. - Meldung zur Bachelor- oder Masterarbeit - Meldung zur Wiederholungsprüfung bzw. Wiederholungsfristen - Erfüllung von Auflagen, die bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden.
1.10.2020: Die Corona-Satzung wurde verlängert. Damit bestehen die meisten Regelungen des SOSE 2020 im WS 2020_21 (Hybridsemester) fort. Der zusätzliche Wiederholungsversuch wird nicht fortgeführt.
18.09.2020: Corona-Sonderstipendium, Abteilung Internationales, für ausländische Studierende
4.06.2020: Hinweise Studierende Corona-Satzung
2.06.2020: Prüfungsamt/Abschlussbüro sind auch weiterhin nur digital & telefonisch erreichbar. Aktuelle Infos: https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/
30.05.2020: Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fach, ob alternative Prüfungsleistungen wie Take-Home-Klausuren gem. Corona-Satzung in den Modulen zulässig sind. Im Abschlussmodul gelten ausschließlich die bisherigen Prüfungsformen. Formular Take Home Prüfung BA MA BEd MEd Formular Take- Home- Prüfung Dijon
04.05.2020: Präsenzprüfungen (mdl. Prüfungen) sind nur im Ausnahmefall und nach Zustimmung aller Beteiligten zulässig. Verteidigungen (Promotionen) sind in Präsenz gestattet. Mdl. Prüfungen können mit Einwilligung aller als Videokonferenzprüfungen (i.d.R. S4B) stattfinden. Hinweise SfB Formular Einwilligung in S4B Pruefung Formular Einwilligung in S4B Pruefung_Dijon
27.05.2020: Zur Regelung der Prüfungen wurde die "Corona-Satzung" (Regelung zur Durchführung eines vorwiegend digitalen Semesters) erlassen. Hinweise Studierende Corona-Satzung
21.04.2020: Info Bibliotheken: Ausleihe & Rückgabe von Büchern der Zentralbibliothek sind eingeschränkt wieder möglich. Arbeiten in den Bibliotheken ist aus Gründen des Infektionsschutzes nicht erlaubt. Folgende Hinweise sind dringend zu beachten: http://www.ub.uni-mainz.de/schrittweise-wiedereroeffnung-der-ub-standorte
07.04.2020: Informationen für Studienanfänger/innen während der Corona-Pandemie: https://www.studium.uni-mainz.de/corona-erstis/
16.03.2020: Nachweisführung erfolgreicher Bachelorabschluss für Studierende im 1. Mastersemester bzw. Nachweis der Erfüllung von Auflagen für die Masterzulassung um 1 Semester verlängert. Info: https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/
08.03.2020: Prüfungsanmeldungen und Abschlussarbeiten können elektronisch als PDF (nur über Studentmail!) an die Sachbearbeiter/innen geschickt werden. Die Papierversion ist nicht nachzusenden, Änderungen im Verfahren möglich. Bleiben Sie vor allem gesund!
Info: https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/
Merkblatt Infektionsschutz: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus.pdf.
01.04.2019: "Anerkennung International / Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise". Jetzt Registrierung über Jogustine um Anerkennung zu starten. Anerkennungsurkunde wird in Jogustine bereitgestellt und ist 12 Monate ab der Anerkennung verifizierbar.
https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung-auslaendischer-vorbildungsnachweise/
MuSchuG: Ab Januar 2018 bezieht das MuSchuG auch Studentinnen in den Schutzbereich ein. Es wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig zwecks Beratung an das Familienservicebüro (Zentrale Anlaufstelle Mutterschutz / ZASM) zu wenden.Tangiert ist u.a. auch die Teilnahme an Prüfungsleistungen, s. Prüfungsanmeldung. Zur Verlängerung des Prüfungszeitraums sind die Mutterschutzzeiten dem Prüfungsamt rechtzeitig mitzuteilen.
Registrierungspflicht für Promovend/inn/en gem. § 34 HochSchG RLP
Achtung bei Beurlaubungsantrag im laufenden Prüfungsverfahren
Wer sich beurlauben lässt, darf während der Beurlaubung keine Prüfungsleistungen erbringen. D.h., dass insbesondere Wiederholungsfristen trotzdem weiterlaufen und Sie ein Nichtbestehen durch Fristablauf riskieren, obwohl Sie gar keine Leistungen erbringen dürfen. Wenn Sie sich im laufenden Prüfungsverfahren aus Krankheitsgründen beurlauben lassen möchten, müssen Sie die Wiederholungsfristen im Auge behalten. Prüfungsfristen werden auch durch Vorlage eines ärtzlichen Attests verlängert. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung im Prüfungsamt. Gleiches gilt für Mutterschutz- und Erziehungszeiten.
17.03.2016 : WissZeitVG
Das WissZeitVG wurde novelliert und ist am 17. März 2016 in Kraft getreten.
Das Datum der Annahme als Promovend/in kann mit weitreichenden Konsequenzen in Bezug auf Ihre Beschäftigungszeiten einhergehen.
Bitte kommen Sie unbedingt rechtzeitig vor Beginn des Promotionsvorhabens zur Beratung in das Dekanat/Prüfungsamt.