Cotutelle-Verfahren

Cotutelle-Verfahren

Sollten Sie ein Cotutelle-Verfahren (Doppelpromotion) anstreben setzen Sie sich bitte zunächst mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer Ihres Promotionsfachs oder mit der Studienfachberatung in Verbindung.
Bei Cotutelle-Verfahren handelt es sich um besondere Promotionsverfahren die i.d.R. eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen (individueller Kooperationsvertrag) voraussetzen.

!Vor Abgabe! der Dissertationsschrift bitte frühzeitig das Prüfungsamt (Annette Elbert, ass iur) kontaktieren.

Informationen zum Cotutelle-Verfahren

Merkblatt zur co-tutelle de thèse