Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich wg (anerkannter) Behinderung, behinderungsgleicher Beeinträchtigung, Legasthenie u.a.:

Dieser kann in den u.g. Fällen beantragt werden und unterscheidet sich von der Verlängerung im Krankheitsfall.

Bitte kommen Sie vor Antragstellung zwecks Beratung ins Prüfungsamt (Christine Dieler). Bringen Sie sämtliche Nachweise im Original mit. Termin nach Vereinbarung.

Die Servicestelle für barrierefreies Studieren (SBS) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt Sie bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs. Bei Bedarf fungiert die SBS zudem als Bindeglied zwischen den antragstellenden Studierenden und dem jeweils zuständigen Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt/Studienbüro.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist 2-fach im Original und idR spätestens 2 Wochen vor Semesterbeginn einzureichen. Nachweise sind im Original mitzubringen.

Für jedes Fach ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Für BiWi ist das HPL zuständig.

Behinderung
  • Bei einer anerkannten Behinderung (ausgenommen ADS/ADHS, Asperger-Syndorm sowie idR kognitive Dauererkrankungen) kann eine Prüfungserleichterung in Form von Schreibzeitverlängerung, Fristverlängerung zur Abgabe der Arbeit, Anfertigen der Arbeit in separatem, behindertengerechten Raum, o.a. gewährt werden.
  • Ein Nachteilsausgleich ist bei der Prüfungsverwaltung (dem für Ihr Fach zuständigen Studienbüro) vor der Prüfung zu beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an die/den Vorsitzende*n des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses.
Anerkannte Legasthenie

Liegt bei Ihnen eine anerkannte Legasthenie (nicht Lese-und Rechtschreibschwäche) vor, kann ebenfalls eine Prüfungserleichterung in Form eines Nachteilsausgleichs beantragt werden. Voraussetzung ist zwingend ein ICD 10-Nachweis.

Erlass von Auslandsaufenthalten (B.A./M.A./B.Ed./M.Ed.):

Ein Erlass muss im Prüfungsamt (Annette Elbert) beantragt werden. Gründe: Alleinerziehende mit Kind, Krankheit/Schwerbehinderung (Nachweis), Pflege von Angehörigen.