Bewerbung Master

Bewerbung zum Masterstudium

Informationen und Formulare zur Bewerbung erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Nachweis von 135 LP - Nachweis der Durchschnittsnote:

Für Masterstudiengänge gilt: Gemäß § 5 Abs. 2 S. 5 EinschrO JGU ist eine bedingte Zulassung möglich, wenn in dem vorangegangenen Studium mindestens 135 LP (von regulär 180 LP) erbracht wurden. Der Nachweis ist mit der Bewerbung zu erbringen:

a) Er erfolgt durch eine Bescheinigung des Studienbüros des Kernfaches, wenn die 135 LP mit einer Leistungsübersicht nachgewiesen werden können.

b) Liegen die 135 LP aus vom Studenten nicht zu vertretenden Gründen nicht vor, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt / Bachelorbüro.

Zulassung zum Masterstudium unter Vorbehalt:
Nachweispflicht Zugangsvoraussetzungen Masterstudium

Nicht vom Studierenden zu vertretende Gründe sind:

  • Prüfungsleistungen sind bereits erbracht, aber noch nicht im System verbucht
  • die Bewertung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen steht noch aus
  • die Prüfung (keine Wiederholungsprüfung) konnte aus organisatorischen Gründen noch nicht abgelegt werden, wird jedoch bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche abgelegt.

Bitte beachten:

Das Bachelorzeugnis ist nur dann nachzuweisen, wenn Sie ihren Abschluss NICHT an der JGU gemacht haben.