Neue Promotionsordnung

Promovend:innen, die ihr Promotionsvorhaben vor Inkrafttreten der neuen PromO begonnen und seitdem ohne Unterbrechung fortgeführt haben, können sich weiter nach der "alten" PromO prüfen lassen, wenn sie bei Einreichung des Gesuchs eine schriftliche Erklärung abgeben.

1. Registrierung als Promovend:in

Seit September 2017 besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz für Promovend:innen eine Registrierungspflicht. Die Registrierung ist unabhängig von einer Einschreibung als Promovend:in. Wenn Sie eine Promotion am Fachbereich 05 anstreben, müssen Sie sich online über jogustine.uni-mainz.de registrieren.

2. Antrag auf Annahme als Promovend:in

Im Zuge der Registrierung beantragen Sie auch die Annahme als Promovend:in. Der online ausgefüllte Antrag muss 2-fach ausgedruckt, unterschrieben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegt werden. Dann reichen Sie den Antrag (ebenfalls 2-fach) mit allen weiteren bei Jogustine genannten Unterlagen im Prüfungsamt bei Christine Dieler ein. Die Zulassungsvoraussetzungen werden dann nach Maßgabe der Promotionsordnung überprüft.

Eine Übersicht der fachspezifischen Anforderungen finden Sie im  Anhang der Promotionsordnung.

Zusätzlich zur Registrierung reichen Sie bitte die mit ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung ein. Auch diese ist verpflichtend!

Promovierende mit im Ausland erworbenen (Hochschul-)Zeugnissen müssen diese zuvor durch die Stabsstelle Zulassung International anerkennen lassen. Informationen für Promovierende mit ausländischen Zeugnissen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung ausländischer Zeugnisse gebührenpflichtig ist und einige Zeit in Anspruch nimmt. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt online über das Jogustine-Portal. Ausführliche Informationen und Anleitungen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.

 

3. Annahme als Promovend:in

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Promovend:in erfüllt, erstellt das Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung über die Annahme (sog. Annahmebescheid). Mit der Ausstellung des Annahmebescheids ist die Registrierung als Promovend:in abgeschlossen. Das Datum der Unterschrift des Betreuers gilt als Promotionsbeginn.

Eine Annahmebestätigung ist zwingend erforderlich, wenn Sie an unserem Fachbereich promovieren möchten.

Weitere Info: http://www.studium.uni-mainz.de/promotion/registrierung/

Info auf Englisch: http://www.studying.uni-mainz.de/doctorate/registration/

4. Immatrikulation als Promovend:in

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung als Promovend:in einschreiben möchten, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand:in vom Prüfungsamt – ggf. zusammen mit weiteren für die Beantragung der Immatrikulation erforderlichen Unterlagen – an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung.

 

5. Antrag auf Zulassung

Wenn Sie die Promotionsschrift fertiggestellt haben, ist die Zulassung zu beantragen. Hierfür benötigen Sie:

Dem Gesuch sind alle in der Anlage zur Zulassung genannten Dokumente beizufügen.

Abweichend von der PromO bitten wir um die Abgabe der Promotionsschrift in 4-facher Ausfertigung.

 

5. Abgabe der Druckexemplare

Die Aushändigung der Doktorurkunde kann erst nach Abgabe der Druckexemplare erfolgen. Dem Antrag auf Druckerlaubnis (= Imprimatur) sind der Druckfertigkeitsvermerk sowie die elektronische Version der Endfassung beizufügen: