Master

Bewerbung zum Masterstudiengang

Für zulassungsfreie Masterstudiengänge gilt:

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2011.

Mit der Bewerbung ist der Nachweis von 135 Leistungspunkten zu erbringen. Der Nachweis erfolgt per Bescheinigung des Prüfungsamtes. Eine Fristverlängerung für den Nachweis der erbrachten Leistungen gegenüber dem Studierendensekretariat ist in Einzelfällen bis zum 05.08.2011 möglich. (Hinweis: die Bewerber/innen müssen keinen Antrag o.ä. auf Fristverlängerung stellen, sondern einfach den Nachweis bis zum 05.08 nachreichen). Die Frist gilt für externe Bewerber/innen genauso wie für Studierende der JGU.

Bachelor-Studierende, die eine Bescheinigung über die bisher erreichten Studien- und Prüfungsleistungen mit bislang erreichter Durchschnittsnote benötigen, wenden sich bitte an das zuständige Prüfungsamt des Kernfachs.